Grundregeln
Haus - und Platzordnung
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Die Hunde sind Grundsätzlich anzuleinen und dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen frei laufen. Der Besitzer ist für alle eventuellen Folgen verantwortlich. Es gilt Grundsätzlich Konflikte zu vermeiden.
2. Hundehaftplicht so wie Impfungen (Tollwut – evtl. Zwingerhusten, Leptospirose, Parvovirose, Staupe und H.c.c. ) sind
Pflicht – Impfpass und Haftpflichtpolice sind vor Nutzung der Anlage dem Vorstand vorzulegen, Kranke Hunde bleiben zu
Hause.
3. den Anweisungen des Vorstandes und der Ausbilder ist unbedingt Folge zu leisten
4. Jeder Hundebesitzer hat für Sauberkeit zu sorgen, Hundekot wird sofort vom Besitzer eingesammelt und in der
Mülltonne entsorgt, mitgebrachtes (Verpackungen, Flaschen, etc…) wird wieder mitgenommen ! Toiletten sind sauber zu
verlassen und nur Toilettenpapier darf in die Toilette.
5. es ist untersagt Leckerchen an fremde Hunde zu verfüttern; in den Pausen ist das Werfen mit Bällen, Stöcken usw. zu
unterlassen
6. Im gesamten Gebäude besteht striktes R a u c h v e r b o t !!!
7. Kinder unter 12 Jahren dürfen das Vereinsgelände nicht ohne Aufsichtsperson betreten.
8. Unausgebildete Hunde müssen zunächst an dem Grundausbildungslehrgang teilnehmen.
9. Für Beschädigungen an Vereinseigentum und den gemieteten Bereichen, kommt der Verursacher auf. Dies gilt auch
für das Buddeln der Hunde auf den Anlagen Flächen.
10.Trainingstermine sind pünktlich einzuhalten, Anspruch auf Nachholung gibt es nicht.
11. Bei Arbeitseinsätzen ist die Anlage gesperrt, diese Termine werden auf der Internetseite
bekannt gegeben.
12. Bei Hundebesitzern mit mehreren Hunden gilt die Regel dass diese/r nicht mehr als 3 Hunde gleichzeitig auf der Anlage führen darf
Verstöße gegen die Platzordnung und Regeln des Vereins können vom Platzverweis bis zum Ausschluß aus dem Verein führen – ohne Ansprüche !
Im Notfall :
Im Gebäude befinden sich ein Feuerlöscher, ein Verbandskasten und eine Liste mit Notrufnummern
Solltest Du jemals einen Hund bekommen der nach Landes- oder Bundesvorgaben besonderen Vorgaben unterliegt, so gelten diese auch auf dem Vereinsgelände.